Ihr Weg zur digitalen Barrierefreiheit
Sie haben vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, und fragen sich, wie Sie Ihr Unternehmen, Ihre Institution oder Ihre Kommune darauf vorbereiten können? Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre wichtigsten Fragen zu beantworten!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote inklusiv zu gestalten. Dies betrifft eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten, darunter den Online-Handel, Webseiten, Software und Bankdienstleistungen.
Das Gesetz betrifft alle Organisationen, die Dienstleistungen und Produkte online anbieten. Wenn Sie eine Website, Dokumente oder Online-Dienste anbieten, müssen diese barrierefrei gestaltet sein. Dies gilt ebenso für städtische und kommunale Angebote.
Während Kleinstunternehmen von einigen Anforderungen ausgenommen sind, müssen größere Unternehmen sicherstellen, dass ihre Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen, um Strafen in Höhe von bis zu 100.000 € zu vermeiden. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2030, doch wesentliche Änderungen müssen sofort barrierefrei gestaltet werden.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website, Dokumente und Online-Dienste für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Screenreadern, alternative Textbeschreibungen für Bilder und eine einfache Navigation.
Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
- Überprüfung Ihrer Website: Nutzen Sie Tools zur Barrierefreiheitsprüfung, um aktuelle Schwachstellen zu identifizieren.
- Anpassung von Inhalten: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder, Videos und Dokumente mit alternativen Texten und Untertiteln versehen sind.
- Benutzerfreundliche Navigation: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website leicht zu navigieren ist, auch für Menschen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Ja, es gibt Förderprogramme und Zuschüsse, die speziell für die Umgestaltung digitaler Angebote zur Barrierefreiheit vorgesehen sind. Informieren Sie sich bei staatlichen Stellen oder speziellen Förderprogrammen. Sie können sich auch direkt an uns wenden, um mehr über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse zu erfahren. Wir kennen uns damit aus und helfen Ihnen gerne weiter.
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 € . Es gibt eine Übergangsfrist bis 2030, doch wesentliche Änderungen müssen sofort barrierefrei gestaltet werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.
Die Dauer hängt von der Komplexität und dem Umfang Ihrer digitalen Angebote ab. Eine einfache Website kann in wenigen Wochen angepasst werden, während umfangreichere Plattformen mehrere Monate in Anspruch nehmen können.